Menu
menu

Nachlassgericht

Hinweis

In der Nachlassabteilung kann derzeit nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vorgesprochen werden. Dies betrifft Testamentsrückgaben, Erbausschlagungen und Erbscheinsanträge.

 

Testamentseröffnung

Nach dem Tod eines Erblassers (Verstorbener) sind alle Testamente beim Nachlassgericht abzuliefern. Das Nachlassgericht hat die abgelieferten Testamente und die bereits in amtlicher Verwahrung befindlichen Testamente zu eröffnen.

Link zum Antrag auf Testamentseröffnung und Link zum Erbenfragebogen.

 

Erbscheinsverfahren

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann von den Erben bei einem Notar oder dem Nachlassgericht gestellt werden. Dazu sind folgende Unterlagen beizubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • alle Testamente des Erblassers im Original

Sollte der Erblasser kein Testament hinterlassen haben, ist das Erbrecht durch Personenstandsurkunden (Familienstammbücher) u. a. nachzuweisen. Einzelheiten hängen von den jeweiligen familiären Verhältnissen ab. Grundsätzlich sind folgende Personenstandsurkunden erforderlich.

  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Eheurkunden aller Ehen des Erblassers
  • Sterbeurkunde eines vorverstorbenen Ehegatten des Erblassers
  • Scheidungsurteil/-beschluss bei geschiedenen Erblassern
  • Geburtsurkunden der Kinder des Erblassers
  • Sterbeurkunden von vor dem Erblasser verstorbenen Kindern
  • Geburtsurkunden von den Enkeln des Erblassers, die an die Stelle der vorverstorbenen Kinder treten

Sollte der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlassen haben, oder sollten sich die Verwandschaftsverhältnisse aus anderen Gründen unübersichtlich gestalten, ist eine vorherige Rücksprache bei einem Notar oder dem Nachlassgericht zweckmäßig.

Alle Personenstandsurkunden sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

Für Angaben zum Wert des Nachlasses benutzen Sie bitte den Wertermittlungsbogen.

Alle Informationen sind in diesem Hinweisblatt nochmals für Sie zusammengestellt.

Hier erhalten See weitere Informationen zur Erteilung einer Vollmacht und ein entsprechendes Vollmachtsformular.

Hinweisbroschüre zum Erbrecht