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Zum 01.05.2007 wurde das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen errichtet. 
Nunmehr werden alle Verfahren aus Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen beim Amtsgericht Aschersleben bearbeitet.

Durch eine moderne technische Ausstattung des Mahngerichts kann eine kurze Bearbeitungszeit für Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids gewährleistet werden. Darüber hinaus werden - anders als beim konventionellen Verfahren - noch keine Kosten bei der Antragstellung erhoben. Erst mit dem Erlass des Mahnbescheids wird eine Kostenrechnung versandt. Sehen Sie daher bitte von der Übersendung von Kostenstemplerabdrucken, Verrechnungsschecks o. ä. ab.

Postalische Anschrift:

Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Mahngericht der Länder
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt

Telefon: 03925/876 - 0
Telefax: 03925/876-252

E-Mail: mahngericht(at)justiz.sachsen-anhalt.de

 

Bitte beachten Sie, dass Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, nicht per Fax übermittelt werden dürfen und dass es zurzeit noch nicht zulässig ist, Verfahrensanträge per E-Mail zu stellen.

 

Wichtiger Hinweis:
Formularvordrucke "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" in der Fassung 01.01.2002 sowie 01.05.2007 sind unzulässig. 
Nähere Hinweise unter www.online-mahnantrag.de und unter www.mahngerichte.de

 

Ausführliche Informationen zum elektronischen Mahnverfahren, Ausfüllhilfen, Kennzifferanträge usw. erhalten Sie hier >>>